Glossar Präsentation & situatives Fachgespräch
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Lesedauer: ca. 5 Min. | Letzte Aktualisierung: 17.12.2021
Inhaltsverzeichnis
- Fachgespräch – situatives Fachgespräch (Bewertung, Fragen, Dauer)
- Gewichtung der mündlichen Prüfung (Anteil Gesamtnote)
- Grobgliederung
- Handlungsbereiche
- Nachprüfung – Ergänzungsprüfung
- Präsentation
- Prüfungsausschuss
- Prüfungsergebnis mündliche Prüfung
- Prüfungsordnung – Prüfungsverordnung
- Thema mündliche Prüfung
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- Fragen zum Thema stellen und Kommentare lesen
Glossar Präsentation & situatives Fachgespräch
Lexikon | Mündliche Prüfung | Praktische Prüfung | Präsentationsprüfung | Situatives Fachgespräch
Im Glossar Präsentation & Fachgespräch von fachwirt-praesentation.de erklären wir Begriffe, die mit dem Thema Präsentation & Fachgespräch im Zusammenhang stehen. Vorrangig geht es mir darum, die wichtigsten Begriffe zu erklären.
Wichtige Fragen rund um das Thema mündliche Prüfung (Präsentation und situatives Fachgespräch) werden auch auf meiner FAQ-Seite beantwortet. Schau auch dort gern mal vorbei.
Dieses Lexikon mündlich Prüfung wird ständig erweitert und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Trotzdem kann es vorkommen, dass Informationen nicht mehr auf dem neuesten Stand sind. In solchen Fällen bitten wir dich um einen Kommentar am Ende dieser Seite.
Wichtige Begriffe mündliche Prüfung
Fachgespräch – situatives Fachgespräch (Bewertung, Fragen, Dauer)
Der 2. Abschnitt der mündlichen Prüfung. Das situative Fachgespräch folgt im unmittelbaren Anschluss an deine Präsentation. Hier wird in erster Linie dein Antwortverhalten und deine Fachkenntnis beurteilt.
In der Regel werden Fragen zu den Themen deiner mündlichen Prüfung bzw. deiner Präsentation gestellt (dies ist aber stets abhängig vom jeweiligen Ausschuss bzw. von der jeweiligen Prüfung).
Dauer situatives Fachgespräch
Das situative Fachgespräch dauert in der Regel ca. 20 Minuten. Bei einigen Prüfungen kann die Dauer bis zu 45 Min. betragen. Schau am besten in deiner Verordnung nach.
Gewichtung der mündlichen Prüfung (Anteil Gesamtnote)
Bei fast allen Prüfungen wird die mündliche Prüfung mit 50% zum Gesamtergebnis der Prüfung (bzw. HQ-Prüfung Wirtschaftsfachwirt, Industriemeister usw.) gewichtet.
Grobgliederung
Zusammen mit dem Themenvorschlag ist eine so genannte Grobgliederung bei der zuständigen IHK (Handelskammer) einzureichen.
Diese Gliederung sollte nur die Schlagworte (Überschriften) der einzelnen Kapitel enthalten, z. B.:
- Unternehmensvorstellung
- Problembeschreibung/IST-Situation
- Ziel (SMART)
- Lösungsansätze Handlungsbereich 1
- Lösungsansätze Handlungsbereich 2
- Chancen/Risiken
- Kosten/Nutzen
- Fazit/Ausblick
Hier gilt: Fasse dich kurz!
Handlungsbereiche
Die sogenannten Handlungsbereiche geben die Themen vor, die du in deiner mündlichen Prüfung behandeln „musst“. Welche Handlungsbereiche dabei zu beachten sind, ist von deinem jeweiligen Abschluss abhängig.
In der entsprechenden Verordnung kannst du ersehen, welche Handlungsbereiche dabei prüfungsrelevant sind bzw. sein können.
Nachprüfung – Ergänzungsprüfung
Bei der mündlichen Prüfung ist keine Nachprüfung möglich. Du musst insgesamt wenigstens 50 Punkte zum Bestehen der mündlichen Prüfung erreichen.
Präsentation
Ein Abschnitt der mündlichen Prüfung ist die Präsentation. Hier wird von dem Prüfling erwartet, dass er ein (gegebenes oder selbstgewähltes) Thema zielgruppengerecht darstellt und dabei auch gängige Präsentationsregeln kennt und anwendet.
Prüfungsausschuss
Gremium von Fachleuten, die deine mündliche Prüfung abnehmen. Der Prüfungsausschuss ist in der Regel mit 3 Mitgliedern paritätisch besetzt (1 Lehrer-Vertreter, 1 Arbeitgeber-Vertreter, 1 Arbeitnehmer-Vertreter).
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses engagieren sich ehrenamtlich. Jeder Prüfer kann deine Leistungen unabhängig von dem Urteil der anderen Prüfer bewerten.
Prüfungsordnung – Prüfungsverordnung
Die Verordnung bildet die Grundlage, nach der du geprüft wirst. Neben den Anforderungen, die an dich in der Prüfung gestellt werden, sind hier auch die fachlichen Bereiche deiner entsprechenden Prüfung definiert.
Die Verordnung kannst Du selbst ganz einfach recherchieren, indem Du den Begriff „Verordnung“ zusammen mit der Bezeichnung deines Abschlusses in eine Suchmaschine deiner Wahl einträgst.
Die wichtigsten Inhalte bezüglich deiner mündliche Prüfung findest hier auf dieser Seite unter dem jeweiligen Abschnitt „Die Prüfungsordnung“ deines jeweiligen Abschlusses
Thema mündliche Prüfung
Je nachdem, welche Prüfung du ablegen möchtest, kann die Themenstellung unterschiedlich gestaltet sein.
Entweder muss du selbst eine betriebliche Problemstellung aufgreifen und dafür realistische Lösungsansätze ausarbeiten und präsentieren oder du bekommst ein Thema vorgegeben und hast eine kurze Vorbereitungszeit um dafür mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten.
Entsprechende Hinweise findest du auf dieser Seite unter deinem jeweiligen Abschluss unter dem Punkt „Thema finden“ oder „Mögliche Themen“.
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